pflicht zur ausstellung von energieausweisen
bei neuerrichtung oder verkauf und vermietung (auch bei einer selbständigen nutzungseinheit)
für wohngebäude im bestand:
baufertigstellung des gebäudes bis 1965, vorlage von energieausweisen ab 01.07.2008
baufertigstellung des gebäudes ab 1966, vorlage von energieausweisen ab 01.01.2009
für nichtwohngebäude im bestand:
ab 01.07.2009
(für öffentliche gebäude mit mehr als 1000m² nutzfläche)
sie erhalten antwort auf ihre fragen:
schwerpunkt energieberatung