wir sind entwurfsverfasser gemäss § 54 SächsBO und bauvorlageberechtigt im baugenehmigungsverfahren.
unser büro bringt langjährige erfahrung mit bei der neuplanung von verwaltungs- und kommunalbauten, produktionsbauten, wohn- und geschäftshäusern sowie ein- und mehrfamilienhäusern.
was das büro alles für sie leisten kann:
besonders bei der planung eines neubaues bieten wir ihnen alle leistungsphasen an.
grundlagenermittlung
führen von vorgesprächen um den bedarf und die anforderung der bauherrenschaft abzustimmen.
formulieren von entscheidungen für die bauherrenschaft
vorplanung
abstimmen der zielvorstellungen
darstellen und bewerten der planungsvorschläge
kostenschätzung
entwurfsplanung
darstellen gestalterischer, funktionaler, technischer und wirtschaftlicher planungsmöglichkeiten
kostenberechnung
genehmigungsplanung
erstellen einer baugenehmigungsplanung
ausführungsplanung
erstellen von werkplänen für die am bau beteiligten gewerke
vorbereitung der vergabe
erstellen von ausschreibungsunterlagen
mitwirkung bei der vergabe
prüfen und werten der angebote
bauüberwachung / bauleitung
überwachen des gesamten bauvorhabens
koordinierung aller am bau beteiligten
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